DIE REGALPRÜFUNG IST VERPFLICHTEND
Die Verantwortung im Arbeitsschutz
Die aktuell geltende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, das der Arbeitgeber dazu verpflichtend ist, sämtliche Lagereinrichtung prüfen zu lassen. Dazu zählen unter anderem: statische Regalsysteme beziehungsweise ortsfeste Regalsysteme aus Stahl.
Lagereinrichtung: Jährliche Prüfpflicht
Maßgebend für die jährlichen Prüfpflichten sind folgende Dokumente:
DIN EN 15635: Diese regelt den Ablauf der Kontrollen und den Umfang der zu prüfenden Lagereinrichtung
DGUV Regel 108-007 (ehem. BGR 234): Da es sich bei Regalen um Lagereinrichtung bzw. Regale handelt unterliegen diese der Betriebssicherheitsverordnung
Ausschließlich geschulte, befähigte Personen sind dazu befugt die Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 auszuführen. Der erfahrene Regalprüfer, oder auch Regalinspekteur genannt, kennt durch seine jahrelange Branchenerfahrung die aktuell geltenden Normen, Gesetze, die Verordnungen, sowie die Berufsgenossenschaftlichen Regeln. Alle unsere Regalprüfer sind vollumfänglich geschult und werden laufend weitergebildet. Anders als viele andere Unternehmen prüft Kauf-dein-Regal.de aus NRW mit einer eigenen App und nicht mit einem Excel Protokoll. Unsere Bonnema App enthält die Regalprüfung Checkliste.
Die zu prüfenden Regalsysteme
Folgende statische Lagersysteme fallen unter die Prüfpflicht:
Palettenregal
Fachbodenregal
Kragarmregal
Lagerregale allgemein
Metallregale
Stahlregale
Duchlaufregale
Mehrgeschossanlagen
Geschossanlagen
Das Regalprüfung-FAQ
Was kostet eine Regalprüfung..?
Die Kosten einer Regalprüfung richten sich nach Art und Aufwand der zu prüfenden Regalsysteme, insbesondere welche Regale im Betrieb vorhanden sind. Insofern diese Punkte geklärt sind erhalten Sie umgehend und kostenfrei Ihr personalisiertes Angebot.
Wo prüft Kauf-dein-Regal.de?
Kauf-dein-Regal.de prüft bundesweit nach einheitlicher Vorgabe gemäß DIN, sowie einer eigens entwickleten Prüf-App.
Dies verspricht grundsätzlich gleichbleibende Qualität und Sicherheit!
In welchen Abständen muss die Regalprüfung ausgeführt werden?
Wie in der aktuell geltenden Norm DIN EN 15635 beschrieben ist eine Regalprüfung alle 12 Monate von einem Regalprüfer durchzuführen. Jedoch sollte zur Gefahrenprävention durch Ihre Mitarbeiter ebenfalls wöchentlich geprüft werden.
Wie erhalte ich ein Angebot?
Dazu gehen Sie ganz einfach über unser Kontaktformular. Einer unserer Fachberater meldet sich umgehend bei Ihnen zurück und vereinbart, insofern gewünscht, einen Besichtigungstermin vor Ort.
Erklärungsvideo Regalprüfung
Grundlagen der Regalprüfung
Gemäß BetrSichV müssen Regale, so wie alle Arbeitsmittel, regelmäßig einer Regalprüfung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung unterzogen werden. Doch wer darf die Regalprüfung durchführen und welche Prüffristen sind einzuhalten? Welche Anforderungen ergeben sich aus der DIN EN 15635 und den gesetzlichen Vorschriften? Hier erfahren Sie das Wichtigste im Überblick:
Rechtliche Grundlage
Regalanlagen gelten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber ist deshalb gemäß §3 BetrSichV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung / Regalprüfung für den Umgang mit Ihnen zu erstellen und die Anlagen nach §10 BetrSichV durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.
Regalprüfung – Prüffristen
Art, Umfang und Frist einer erforderliche Regalprüfung sind nach §3 BetrSichV vom Arbeitgeber eigenverantwortlich zu ermitteln und festzulegen. Die DIN EN 15635 Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen und die BGR 234 Lagereinrichtungen und –geräte bilden aktuell den Stand der Technik ab und sind vom Arbeitgeber beim Festlegen der Fristen einzubeziehen.
Sowohl BGR 234 als auch die DIN EN 15635 legen eine sogenannte „Experteninspektion“ fest, die mindestens alle 12 Monate von einer „befähigten Person“ durchgeführt wird.
In kürzeren Abständen sind Inspektionen und Sichtkontrollen durchzuführen. Der Prüfrhythmus wird vom Lagerverantwortlichen auf Grundlage der Risikoanalyse festgelegt. Auch diese Überprüfungen werden von einer befähigten Person durchgeführt.
Der Unterschied zwischen der Regalprüfung / Experteninspektion und den Inspektionen/Sichtkontrollen liegt im Umfang der Regalprüfung. Die Experteninspektion der Regalprüfung bezieht alle Regalelemente mit ein.
Anforderungen an den Regalprüfer
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Anforderungen an die „befähigte Person“ als Regalprüfer für die Regalanlage genauer. Besonders die TRBS 1203 „Befähigte Personen“ ist hier vom Arbeitgeber bei der Auswahl hinzuzuziehen.
Die befähigte Person für die Experten- Regalprüfung muss demnach über Fachkenntnisse verfügen, die sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung, durch Berufserfahrung und eine relevante und zeitnahe berufliche Tätigkeit erworben hat. In Abhängigkeit von den Anforderungen der anstehenden Prüfaufgabe, dürfen die nachgewiesenen Fachkenntnisse variieren. Die Inspektion/Sichtprüfung muss deshalb zwar ebenfalls von einer befähigten Person durchgeführt werden, das erforderliche Fachwissen muss hier allerdings nicht so hoch sein, wie bei der regelmäßigen detaillierten Expertenprüfung. Die wöchentliche Überprüfung bspw. kann dementsprechend auch durch betriebszugehöriges Personal durchgeführt werden.
Die Auswahl der geeigneten Personen liegt letztendlich im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.
Regalprüfung – Prüfumfang
Bei der Regalprüfung ist wichtig: Sind Schäden durch Stoßeinwirkung vorhanden? Gibt es Risse in Schweißnähten? In welchem Zustand ist der Gebäudeboden? Wenn es an die Prüfpraxis geht, gilt es viele Details zu beachten. Das Infoblatt „Sicherheit von Regalen“ der BGHW gibt sehr ausführlich Auskunft über die wesentlichen Prüfkriterien für die Regalprüfung. Zahlreiche Abbildungen und Schaubilder veranschaulichen die Ausführungen.